Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen
Gründungsjahr: 1979, Ort der Verleihung: Düsseldorf
Fördermaßnahme: | undotierte Ehrung |
Zielgruppe: | Bauherren und Architekten |
Altersbeschränkung: | keine |
Vergabe: | alle 5 Jahre |
Reichweite: | , Nordrhein-Westfalen |
Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung |
Beschreibung
Die Herausstellung guter und vorbildlicher Leistungen in Architektur und Städtebau soll eine Orientierungshilfe für Bauherren und Architekten sein und dazu beitragen, die Qualität in der Gestaltung des städtisches Lebensraumes und der Umwelt zu heben. Die Landesregierung will mit dieser Auszeichnung außerdem die Bauherren und öffentlichen Bauherren auf die Vorbildfunktion ihrer Arbeiten hinweisen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 
Bewerbungsfrist: keine Angabe, Bewerbungssprache: deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und jeweils in den letzten fünf Jahren fertiggestellt worden sein. Architekten können ihren Wohn- und Geschäftssitz auch außerhalb des Landes haben. Behörden und Gemeinden sind privaten Bauherren und Architekten gleichgestellt. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Vorprüfer, Mitglieder der Auswahlkommission sowie deren Mitarbeiter.
Gegenstand der Auszeichnung können Bauten unterschiedlicher Zweckbestimmung sein, wie z. B. Wohnbauten (Neu-, Um- und Ausbau, Modernisierung), Sozialbauten, Kultur- und Bildungsbauten, Verwaltungsbauten, Umnutzung und Restaurierung von Baudenkmälern, Industrie- und Gewerbebauten oder technische Bauten.

Bewerbungsfrist: keine Angabe, Bewerbungssprache: deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und jeweils in den letzten fünf Jahren fertiggestellt worden sein. Architekten können ihren Wohn- und Geschäftssitz auch außerhalb des Landes haben. Behörden und Gemeinden sind privaten Bauherren und Architekten gleichgestellt. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Vorprüfer, Mitglieder der Auswahlkommission sowie deren Mitarbeiter.
Gegenstand der Auszeichnung können Bauten unterschiedlicher Zweckbestimmung sein, wie z. B. Wohnbauten (Neu-, Um- und Ausbau, Modernisierung), Sozialbauten, Kultur- und Bildungsbauten, Verwaltungsbauten, Umnutzung und Restaurierung von Baudenkmälern, Industrie- und Gewerbebauten oder technische Bauten.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt
Finanzierung
Träger/Stifter:
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW
Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Denkmalpflege | Hauptsparte | |
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein | ---------- |
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Zollhof
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 496 70
FAX: (0211) 49 67 99
poststelle [ät] aknw.de
www.aknw.de
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