Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen

Gründungsjahr: 1979, Ort der Verleihung: Düsseldorf


Fördermaßnahme: undotierte Ehrung
Zielgruppe: Bauherren und Architekten
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 5 Jahre
Reichweite: , Nordrhein-Westfalen
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung

Beschreibung

Die Herausstellung guter und vorbildlicher Leistungen in Architektur und Städtebau soll eine Orientierungshilfe für Bauherren und Architekten sein und dazu beitragen, die Qualität in der Gestaltung des städtisches Lebensraumes und der Umwelt zu heben. Die Landesregierung will mit dieser Auszeichnung außerdem die Bauherren und öffentlichen Bauherren auf die Vorbildfunktion ihrer Arbeiten hinweisen.

Bewerbung / Teilnahmebedingungen

Bewerbung: Möglich 
Bewerbungsfrist: keine Angabe,  Bewerbungssprache: deutsch

Teilnahmebedingungen:
Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und jeweils in den letzten fünf Jahren fertiggestellt worden sein. Architekten können ihren Wohn- und Geschäftssitz auch außerhalb des Landes haben. Behörden und Gemeinden sind privaten Bauherren und Architekten gleichgestellt. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Vorprüfer, Mitglieder der Auswahlkommission sowie deren Mitarbeiter.
Gegenstand der Auszeichnung können Bauten unterschiedlicher Zweckbestimmung sein, wie z. B. Wohnbauten (Neu-, Um- und Ausbau, Modernisierung), Sozialbauten, Kultur- und Bildungsbauten, Verwaltungsbauten, Umnutzung und Restaurierung von Baudenkmälern, Industrie- und Gewerbebauten oder technische Bauten.

Wer wählt aus?

Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Finanzierung

Träger/Stifter:
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW

Spartenzuordnung

Architektur/Denkmalpflege > Denkmalpflege Hauptsparte 
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein ---------- 
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Zollhof
40221 Düsseldorf
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