Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen
Gründungsjahr: Mitte 70er Jahre (Förderung), Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 9.000.000 EUR
Bezeichnung: | Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Einzelprojektförderung |
Weitere Preise/Staffel: |
Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Einstiegsförderung Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Konzeptförderung Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Spielstättenförderung |
Fördermaßnahme: | Projektförderung |
Zielgruppe: | Professionelle, Nachwuchs |
Altersbeschränkung: | keine |
Vergabe: | jährlich |
Reichweite: | , Berlin |
![]() Dotierung: | 500.000 EUR |
Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. |
Beschreibung
Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann Theatern oder Theater-/ Tanzgruppen ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben, die auch die Wiederaufnahme und Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen zum Inhalt haben können, gewährt werden. Der Antragsteller muss mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin aufgeführt haben, die beim Publikum und in der Presse auf Interesse gestoßen ist.
Beantragt werden können inszenierungsgebundene Sach- und Personalkosten bis zum Tag der Premiere; Aufführungskosten sind in der Regel nicht zuwendungsfähig.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 
Bewerbungsfrist: keine Angabe, Bewerbungssprache: deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Antragssteller/-innen müssen bereits mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin erfolgreich aufgeführt haben. Der Antrag ist schriftlich bis zum 15. September des Kalenderjahres zu stellen, das dem Jahr vorausgeht, in dem das Vorhaben verwirklicht werden soll. Dem Antrag sind beizufügen: Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit und die Aufnahme beim Publikum, Angaben darüber, welches künstlerische Projekt vorgesehen ist und wie es realisiert werden soll, ein Kosten- und Finanzierungsplan.

Bewerbungsfrist: keine Angabe, Bewerbungssprache: deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Antragssteller/-innen müssen bereits mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin erfolgreich aufgeführt haben. Der Antrag ist schriftlich bis zum 15. September des Kalenderjahres zu stellen, das dem Jahr vorausgeht, in dem das Vorhaben verwirklicht werden soll. Dem Antrag sind beizufügen: Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit und die Aufnahme beim Publikum, Angaben darüber, welches künstlerische Projekt vorgesehen ist und wie es realisiert werden soll, ein Kosten- und Finanzierungsplan.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Finanzierung
Träger/Stifter:
Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
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Spartenzuordnung
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein | Hauptsparte |
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Bereich Darstellende Kunst - Tanz
Mareike Ligges
Brunnenstr. 188-190
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www.berlin.de
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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - Kunst- und Künstler/-innen-Förderung (IV E 41)
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TEL.: (030) 902 28 751 oder 752 oder 754
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