Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen
Gründungsjahr: Mitte 70er Jahre (Förderung), Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 9.000.000 EUR
Bezeichnung: | Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Basisförderung |
Weitere Preise/Staffel: |
Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Einzelprojektförderung Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Konzeptförderung Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Spielstättenförderung |
Fördermaßnahme: | Produktionsförderung/-zuschüsse |
Zielgruppe: | Professionelle, Nachwuchs |
Altersbeschränkung: | keine |
Vergabe: | jährlich |
Reichweite: | , Berlin |
Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. |
Beschreibung
Basisförderung kann privatrechtlich organisierten Theatern bzw. Theater-/Tanzgruppen für den Zeitraum von zwei Jahren gewährt werden, wenn diese
- neben einer bereits ausgewiesenen künstlerischen Eigenart über einen erkennbares Künstlerisches Entwicklungspotenzial verfügen,
- auf posititves Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind,
- ihren Arbeitsschwerpubkt in Berlin haben und
- erwarten lassen, dass sie pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin zeigen werden.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 
Bewerbungsfrist: keine Angabe, Bewerbungssprache: k.A.
Teilnahmebedingungen:
Dem Antrag sind beizufügen: Unterlagen über die bisherige Tätigkeit der Antragsteller und ihre Aufnahme bei Publikum und Kritik, Angaben darüber, welche künstlerischen Projekte für den Förderzeitraum vorgesehen sind, welche Personen für die Durchführung verantwortlich sein sollen und wie die organisatorischen Voraussetzungen für die Realisation geschaffen werden sollen, ein Kosten-und Finanzierungsplan.

Bewerbungsfrist: keine Angabe, Bewerbungssprache: k.A.
Teilnahmebedingungen:
Dem Antrag sind beizufügen: Unterlagen über die bisherige Tätigkeit der Antragsteller und ihre Aufnahme bei Publikum und Kritik, Angaben darüber, welche künstlerischen Projekte für den Förderzeitraum vorgesehen sind, welche Personen für die Durchführung verantwortlich sein sollen und wie die organisatorischen Voraussetzungen für die Realisation geschaffen werden sollen, ein Kosten-und Finanzierungsplan.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Finanzierung
Träger/Stifter:
Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Spartenzuordnung
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein | Hauptsparte |
Senatskanzlei Berlin
Bereich Darstellende Kunst - Tanz
Mareike Ligges
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 87 11
FAX: (030) 90 22 84 56
mareike.ligges [ät] senwfk.verwalt-berlin.de
www.berlin.de
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