Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen
Gründungsjahr: Mitte 70er Jahre (Förderung), Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 9.000.000 EUR
Bezeichnung: | Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Spielstättenförderung |
Weitere Preise/Staffel: |
Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Einstiegsförderung Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Einzelprojektförderung Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Konzeptförderung |
Fördermaßnahme: | Produktionsförderung/-zuschüsse |
Zielgruppe: | Professionelle, Nachwuchs |
Altersbeschränkung: | keine |
Vergabe: | jährlich |
Reichweite: | , Berlin |
![]() Dotierung: | 500.000 EUR |
Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. |
Beschreibung
Im Rahmen der Förderung können für Produktions-/bzw. Aufführungsorte investive Zuschüsse zum Ausbau, der Erhaltung und Ausstattung sowie Betriebszuschüsse beantragt werden.
Spiel-/bzw. Produktionsstätten, die bereits ein herausragendes Profil oder eine besondere infrastrukturelle Bedeutung haben, können Betriebszuschüsse für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren beantragen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 
Bewerbungsfrist: keine Angabe, Bewerbungssprache: deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen für die einjährige Spielstättenförderung sind bis zum 30. Juni für das Folgejahr möglich. Bewerbungen für die zweijährige Spielstättenförderung müssen bis 31. Januar 2012 für die Jahre 2013/14 eingereicht sein.
Teilnahmebedingungen:
Der Antrag ist in siebenfacher Ausfertigung, die Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit in Berlin in einfacher Ausfertigung einzureichen. Abschlussfrist ist der 15. September des Jahres. Folgende Angaben sollen im Antrag enthalten sein: Antragsteller, organisatorisch und technisch Verantwortliche, Angaben zum Profil der Spiel-/ bzw. Produktionsstätte, Angaben zum Betrieb der Spiel/ bzw. Produktionsstätte, Dokumentation des bisherigen Betriebs der Spiel-/ bzw. Produktionsstätte, Angaben über bisherige öffentliche Förderungen in den letzten zwei Jahren, Angaben über die Finanzierung.

Bewerbungsfrist: keine Angabe, Bewerbungssprache: deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen für die einjährige Spielstättenförderung sind bis zum 30. Juni für das Folgejahr möglich. Bewerbungen für die zweijährige Spielstättenförderung müssen bis 31. Januar 2012 für die Jahre 2013/14 eingereicht sein.
Teilnahmebedingungen:
Der Antrag ist in siebenfacher Ausfertigung, die Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit in Berlin in einfacher Ausfertigung einzureichen. Abschlussfrist ist der 15. September des Jahres. Folgende Angaben sollen im Antrag enthalten sein: Antragsteller, organisatorisch und technisch Verantwortliche, Angaben zum Profil der Spiel-/ bzw. Produktionsstätte, Angaben zum Betrieb der Spiel/ bzw. Produktionsstätte, Dokumentation des bisherigen Betriebs der Spiel-/ bzw. Produktionsstätte, Angaben über bisherige öffentliche Förderungen in den letzten zwei Jahren, Angaben über die Finanzierung.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Finanzierung
Träger/Stifter:
Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Spartenzuordnung
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein | Hauptsparte |
Senatskanzlei Berlin
Bereich Darstellende Kunst - Tanz
Mareike Ligges
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 87 11
FAX: (030) 90 22 84 56
mareike.ligges [ät] senwfk.verwalt-berlin.de
www.berlin.de
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